Detlev Kruse

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung: 02377/56 200 88.

Rechtliche Beratung beruht vor allem auf Kompetenz und Vertrauen. Daher möchte ich Sie einladen, mich, meine Kanzlei und mein Beratungsangebot auf diesen Seiten ein wenig näher kennenzulernen.

Ich habe an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht studiert. 1992 wurde ich als Rechtsanwalt beim Landgericht Arnsberg und beim Amtsgericht Werl zugelassen, im Jahre 2003 auch beim OLG Hamm. Heute bin ich bei allen deutschen Gerichten, auch beim BGH (dort mit Ausnahme von Zivilsachen) vertretungsberechtigt.

Schrittweise habe ich meine juristische Fachkompetenz weiter ausgebaut: Seit 2003 bin ich Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Amtssitz zunächst in Werl und ab 2012 in Wickede (Ruhr). Seit 2009 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und seit 2015 Fachanwalt für Erbrecht.

Seit vielen Jahren liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht. Seither habe ich in Hunderten von Verfahren meine Mandanten in Scheidungs-, Unterhalts-, Sorgerechts- und Güterrechtsfällen außergerichtlich und vor Familiengerichten bundesweit vertreten.

Mittlerweile habe ich einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Erbrechts gesetzt. Zahlreiche Privatpersonen, Familien und Unternehmen habe ich in der individuellen und rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erb- und Gesellschaftsverträgen beraten und vertreten. Auch Erbengemeinschaften und einzelne Miterben vertrete ich bei der Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, wie etwa Pflichtteilsansprüchen und berate bei der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, der Beschränkung eventueller Erbenhaftung und ähnlichen Fragestellungen nach dem Versterben eines Angehörigen.

Als Notar leiste ich in erster Linie durch vorsorgende Beratung Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen wie etwa bei Grundbesitz-Übertragungsverträgen, auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und vieler anderer, zum Teil beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Gestaltungsformen.

Sie suchen einen spezialisierten und kompetenten Rechtsanwalt und Notar? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 http://www.anwalt-suchservice.de/

 

 
 
 
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