Der Notar
Ihr Berater und Vertragsgestalter


Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Erforderlich oder zumindest anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien:
    Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Altenteil, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Erbe und Schenkung:
    Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen:
    Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteils-übertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vereine:
    Anmeldungen zum Vereinsregister
  • Ehe, Partnerschaft und Familie:
    Ehe- und Partnervertrag, Scheidungs- und Trennungsverein-barung, Adoption etc.
  • Vorsorgevollmacht:
    Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc.

  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:
    Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, voll- streckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.


Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vermitteln. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.



 

 
 
 
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