Fachanwalt für Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erben eingesetzt?

Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten,  wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht?

Der Erblasser hat Sie nicht bedacht? Sie möchten wissen, welche Ansprüche Sie gleichwohl geltend machen können?

Eine Erbengemeinschaft soll auseinandergesetzt werden? Der Nachlass muss in der Zwischenzeit verwaltet werden? Sie wissen nicht, wer dazu berufen ist?

Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an die richtigen Personen weitergeben können?

Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt ist, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gut gemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt und Notar gern dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie ihnen zugedacht haben.

Selbstverständlich vertrete ich Sie als Erben oder Pflichtteilsberechtigten auch gerichtlich und außergerichtlich.

Wenn Sie Fragen haben, eine Beratung wünschen oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Im Februar 2015 habe ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Erlaubnis erhalten, auch den Titel “Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen, nachdem der Nachweis geführt war, dass ich die erforderlichen theoretischen und auch praktischen Spezialkenntnisse erworben und vertieft hatte.

Jährlich bilde ich mich seither intensiv auf dem Gebiet des Erbrechts fort.

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos